allgemeine geschäftsbedingungen kommissionsgeschäft
meine allgemeinen geschäftsbedingungen sind bestandteil aller bestehenden und zukünftigen geschäftsbeziehungen zwischen dir und mir, daniela schürgers - für zweites händchen & liebenswertes zeug. ich behalte mir das recht vor, meine AGBs zu aktualisieren und die neue fassung auf www.zweites-haendchen.com zu veröffentlichen. bisherige fassungen verlieren damit ihre gültigkeit.
frühlings- und sommermode nehme ich ab ende januar entgegen, herbst- und wintermode ab august.
saisonal-unabhängige gebrauchsgegenstände, bücher und gesellschaftsspiele können durchgehend gebracht werden.
die annahme von ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger persönlicher oder telefonischer terminabsprache.
kommissionsware muss neuwertig und möglichst hochwertig sein. kleidung (erstlings-/kinderkleidung bis größe 110 sowie umstandsmode/oder teile in die man mit bauch passt) muss dabei der laufenden mode entsprechen. sie muss frisch gewaschen und gebügelt sein. gebrauchsgegenstände (kinderwagen, lammfelle, schlafsäcke, hochstühle, kindersitze, fahrradhelme) müssen sauber und funktionstüchtig/unfallfrei sein. ich nehme keine artikel an, die gebrauchsspuren wie flecken, löcher, verfärbungen oder gerüche - wie rauch-, keller-, tier- oder küchengerüche aufweisen. bei marken lege ich mich nicht fest, es darf auch no name sein, bei markenware versicherst du natürlich die echtheit. ich behalte mir vor, waren ganz oder teilweise ohne grund abzulehnen.
bei deinem warenannahme-termin schauen wir uns deine sachen gemeinsam an und besprechen deine umsatzbeteiligung. dies halten wir in einem warenannahmeschein fest, der von uns beiden unterzeichnet wird und als grundlage unseres vertragsverhältnisses gilt.
am ende der komissionszeit erhältst du die bei der warenannahme vereinbarte umsatzbeteiligung für jeden verkauften artikel. die kommissionszeit beträgt mindestens 12 wochen und kann je nach anzahl der bis dato verkauften teile auf deinen wünsch verlängert werden. einen vorläufigen abhol-/auszahlungstermin vereinbaren wir bei der warenannahme. dieser wird, bei verlängerung der kommissionszeit, entsprechend verlegt. eine zwischenauszahlung nach 12 wochen ist möglich. lässt du abhol-/auszahlungstermine verstreichen und erhalte ich keine nachricht von dir, gehen deine sachen nach 30 tagen in das eigentum von zweites händchen & liebenswertes zeug über und werden karitativen zwecken gespendet.
wenn du deine sachen vor ende der komissionszeit zurück benötigst, fällt eine bearbeitungsgebühr in höhe von 1€ pro vorzeitig herausgegebenen teil an. für kommissionsware mit einem verkaufspreis ab 55€ berechne ich eine gebühr von 10€.
mit deiner unterschrift auf meinem warenannahmeschein gelten meine AGBs als gelesen und vereinbart. ergänzende vereinbarungen bedürfen immer der schriftform. du bist damit einverstanden, dass ich deine daten elektronisch speichern werde und wurdest nach §33BDSG darauf hingewiesen.